Abnahme - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Abnahme

Unter einer Abnahme versteht man die Entgegennahme eines Werkes durch einen Auftraggeber und um die Bestätigung, dass das Werk im Wesentlichen auch seinem vertragsgemäßen Zustand entspricht.
Es ist ratsam, dass sich der Auftraggeber mit der Abnahme einer Werksleistung wie beispielsweise die Fertigstellung eines Hauses oder auch bei einer in Auftrag gegebenen geistigen Leistung etwas Zeit nimmt.
Es sollte eine genaueste Prüfung durch den Auftraggeber erfolgen, da sonst in der Regel mit einer vorbehaltlosen Abnahme dann auch der Werklohn zuzüglich Zinsen fällig gestellt wird. Weiterhin beginnt ab diesem Zeitpunkt dann auch die Verjährung der Gewährleistungsansprüche.