Anderkonto - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Lexikon

Anderkonto

Ein Anderkonto ist die Bezeichnung für ein Treuhandkonto. Auf diesem werden fremde Vermögenswerte verbucht. Sie gehören dabei nicht dem jeweiligen Kontoinhaber. Ein Anderkonto darf nur von bestimmten Berufsgruppen eröffnet werden, welche besonderen Berufspflichten unterliegen. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem auch Notare und Rechtsanwälte.