Lexikon
Zugelassene Anwälte müssen normalerweise zwei juristische Staatsexamina absolvieren. In einer 7 bis 8 jährigen Ausbildung erfolgt eine Prüfung zum Fachanwalt. Aber auch trotz aller Sorgfalt können einem Anwalt Fehler unterlaufen. Für diese kann er natürlich haftbar gemacht werden. Kein Mandant darf durch solche Fehler einen finanziellen Nachteil erleiden. Aufgrund dessen muss jeder Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Im Fall, dass er eine solche Versicherungspolice nicht nachweisen kann, wird ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung entzogen.
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