Lexikon
Rechtsanwälte können im Namen und mit einer Vollmacht der Mandanten Vergleiche abschließen. Diese werden dann als Anwaltsvergleich bezeichnet. Im Gegensatz zu einem rein privat geschlossenen Vergleich zwischen zwei Personen hat ein abgefasster Vergleich, ein Anwaltsvergleich, den Vorteil, dass der Inhalt der Vereinbarung leichter vollstreckt werden kann. Durch ein Gericht kann ein Anwaltsvergleich mitunter für sofort vollstreckbar erklärt werden.
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