Lexikon
Eine Aussicht auf einen künftigen Rechteerwerb wird als Anwartschaft bezeichnet.
Ein solche Anwartschaft liegt vor, wenn jemand eine Sache auf Raten kauft. In einem solchen Fall behält der Verkäufer das Recht auf Eigentum bis zur Zahlung der letzten Rate. Der Käufer erwirbt so die Anwartschaft auf das Eigentum der gekauften Sache. Mit der letzten Ratenzahlung geht dann die Sache vollständig in das Eigentum des Käufers über.
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