Lexikon
Vorrangig findet die Auflassung Verwendung beim Grundstückshandel. Es handelt sich dabei um eine Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Grundstücks. Sie beinhaltet, dass das Eigentum übertragen werden soll. Dabei muss eine Auflassung vor einer zuständigen Stelle, meist einem Notar, erklärt werden.
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