Lexikon
Eine Aussetzung oder Unterbrechung eines Verfahrens findet Verwendung in Zivilprozessen. Dabei handelt es sich um einen Stillstand des Verfahrens, welcher nur vom Gericht angeordnet werden kann. Am häufigsten erfolgt eine Aussetzung, wenn zum selben Lebenssachverhalt vor verschiedenen Gerichten meherere Verfahren anhängig sind. Eine Aussetzung erfolgt, um dabei widersprechende Entscheidungen zu vermeiden oder die Klärung einer Vorfrage in einem anderen Verfahren abgewartet werden muss. Eine Unterbrechung in einem Strafprozess kann maximal nur für einen ganz bestimmten Zeitraum erfolgen. Bei einer Überschreitung der Dauer der Unterbrechung muss die gesamte Verhandlung wieder neu aufgerollt werden.
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