Lexikon
Die Beratungshilfe ist für finanzschwache Rechtssuchende vorgesehen. Infolge dessen wird ihnen ermöglicht, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist ein Antrag, welcher beim Rechtspfleger des Amtsgerichts zu stellen ist. Bei der Bewilligung der Beratungshilfe erhält der Rechtssuchende einen Beratungsschein, mit diesem kann er dann einen Anwalt aufsuchen. Die anfallenden Kosten für die Beratung werden dann von der Staatskasse übernommen. Lediglich eine kleine Gebühr muss vom Rechtssuchenden entrichtet werden.
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