Berliner Testament - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. In diesem Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Weiterhin bestimmen sie, dass Dritte, in der Regel die Kinder, erst nach dem Ableben des längstlebenden Ehegatten das Erbe antreten können.