Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er enthält eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde über einen Erlass einer Geldbuße. Der Bußgeldbescheid ist ein Teil eines Bußgeldverfahrens. Er schließt das Vorverfahren, das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ab. Regelungen zum Bußgeldbescheid sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) verankert.
Der Bescheid ergeht bei Ordnungswidrigkeiten, welche mit einer Geldbuße ab 40 Euro (Bußgeld) geahndet werden. Weiterhin, wenn von einem Betroffenen keine Zustimmung über die Verhängung einesVerwarngeldes (5 bis 35 Euro) erfolgt.
In einem Bußgeldbescheid müssen folgende Angaben enthalten sein:
- ° die Personalien des Betroffenen
- ° Name und Anschrift des Verteidigers, falls vorhanden
- ° die Bezeichnung der Tat nach Ort und Zeit
- ° die gesetzlichen Merkmale der Tat
- ° die angewendeten Vorschriften
- ° die Beweismittel
- ° die Geldbuße und eventuelle Nebenfolgen
- ° die Rechtsmittelbelehrung
- ° Der Hinweis auf eine mögliche nachteiligere Entscheidung nach einem Einspruch.
Betroffene haben die Möglichkeit gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgen.
Dabei ist normalerweise eine Begründung nicht notwendig, allerdings ist es empfehlenswert.
In dem Fall, dass die Behörde den Einspruch für unbegründet hält wird dann die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben. In ihrem Ermessen liegt es dann, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht eingeleitet wird.
Erfolgt kein Einspruch innerhalb der Frist von zwei Wochen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann so auch vollstreckt werden.