Zerstörtes Vertrauen
Ein Diebstahl am Arbeitsplatz stört den Betriebsfrieden nachhaltig. Kollegen oder den Inhaber der Firma zu bestehlen, ist kein Kavaliersdelikt. Das Arbeitsstrafrecht sieht dafür Maßnahmen bis zur fristlosen Kündigung vor.
In vielen Firmen herrscht reger Betrieb. Nicht nur Firmenangehörige bewegen sich auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden, auch Fremde haben als Kunden, Lieferanten oder Dienstleister Zutritt. Ein Diebstahl am Arbeitsplatz kann also nicht nur von Kollegen, sondern auch durch betriebsfremde Personen verübt werden. Besonders in Ämtern oder Krankenhäusern, wo viele Menschen kommen und gehen, können es auch Besucher sein, die die Gelegenheit nutzen, Brieftaschen, Geldbörsen oder Handtaschen an sich zu nehmen. Daher ist eine wichtige Maßnahme, den Zugriff von betriebsfremden Personen zu verhindern, indem Wertsachen und persönliche Gegenstände unter Verschluss gehalten werden. Zumindest sollten Räume mit und ohne Publikumsverkehr im täglichen Arbeitsablauf strikt getrennt werden, um Diebstähle von Betriebsfremden zu erschweren.
Diebstahl am Arbeitsplatz!
Was ist zu tun?
Kommen Diebstähle gehäuft vor, verdächtigen sich Arbeitskollegen, die jeden Tag zusammenarbeiten müssen, oft gegenseitig. Das kann das Arbeitsklima erheblich belasten. Auf jeden Fall muss bei festgestellten Diebstählen im Arbeitsbereich der Vorgesetzte über die Vorkommnisse informiert werden. Wertsachen wie persönliche Geldbörsen oder Brieftaschen, betriebliche Handkassen oder andere Bargelddepots müssen immer unter Verschluss gehalten werden. Auch wenn der Arbeitsplatz nur kurz verlassen wird, sollten Wertgegenstände, Schecks und Geld nicht offen auf dem Schreibtisch liegen gelassen werden. Sämtliche firmeneigenen Geräte und Anlagen, Produktionsmaschinen, Computer, Werkzeuge und die Büroausstattung sollten mit einem Wertsachencode gekennzeichnet und inventarisiert werden. Über die Möglichkeiten der Sicherungstechnik informieren entsprechende Fachfirmen, aber auch die Beratungsstellen der Kriminalpolizei. Bei der Überprüfung von organisatorischen Abläufen in der Firma und im Umgang mit Firmenfremden bietet die Polizei ebenfalls Unterstützung. Sinnvoll ist es, dass Betriebsangehörige, Lieferanten und Kunden jederzeit auf Nachfrage mit einem Ausweisdokument nachweisen können, dass sie sich zu Recht auf dem Firmengelände aufhalten. Vor allem in größeren Firmen, in denen sich nicht alle Personen kennen, ist dieser Nachweis wichtig. Wer eine für ihn in der Firma fremde Person anspricht, ihm seine Hilfe anbietet oder nach dem Ausweis fragt, verunsichert die Personen, die mit unlauteren Absichten gekommen sind.
Keine eigenen Ermittlungen!
Bei wiederholten Diebstählen am Arbeitsplatz, die sich im Gespräch nicht klären lassen, sollten weder von den betroffenen Kollegen noch von den Vorgesetzten eigene Ermittlungen in Form von Diebesfallen vorgenommen werden. Dies ist nach der erstatteten Strafanzeige allein die Aufgabe der Kriminalpolizei. Bei den Ermittlungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Ergebnisse auch tatsächlich gerichtsverwertbar sind und unschuldige Personen vor falschen Verdächtigungen geschützt werden. Hier helfen die Ausbildung, die Ermittlungsmöglichkeiten und die Erfahrung der Polizei bei der Klärung von Diebstählen am Arbeitsplatz zuverlässiger weiter als private Aktionen.
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