Lexikon
Auf der Grundlage dieser beiden gebräuchlichsten Tabellen wird die Höhe des Kindesunterhaltes festgesetzt. Die Berliner Tabelle ergänzt die Düsseldorfer Tabelle. In der Berliner Tabelle werden die monatlichen Unterhaltsrichtsätze der im Beitrittsteil des Landes Berlin wohnenden unverheirateten Kinder aufgelistet. Der Unterhaltsschuldner ist hier für insgesamt drei Personen, einem Ehepartner und zwei Kindern, unterhaltspflichtig.
Weiterhin gibt es auch Unterhaltstabellen aus anderen Oberlandesgerichtsbezirken.
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