Lexikon
Eine einstweilige Verfügung verfolgt das Ziel, in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen zivilrechtlichejn Anspruch zu sichern. In der Regel vergeht ein längerer Zeitraum bis der Anspruch aus dem Urteil bestätigt wird. In der Zwischenzeit soll eine einstweilige Verfügung vermeiden, dass dem Anspruchsteller Schäden drohen.
Eine einstweilige Verfügung wird vom Gericht erlassen. Dabei kann das Gericht die Unterlassung von bestimmten Handlungen anordnen.
Allerdings darf die einstweilige Verfügung nicht den Ausgang des Hauptverfahrens vorwegnehmen.
Ein wichtiger Bestandteil ist die einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht, wenn beispielsweise Konkurrenten irreführend werben.
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