Lexikon
Gesetzliche und auch testamentarisch eingesetzte Erben haben das Recht eine Annahme der Erbschaft auszuschlagen. Dazu müssen sie eine Erklärung an das Nachlassgericht innerhalb einer Frist von sechs Wochen leisten. In diesem Fall gilt dann, dass der Erbanfall als nicht angetreten gilt.
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