Lexikon
Der Übergang des gesamten Vermögens und der Verbindlichkeiten vom Erblasser auf den oder die Erben wird als Erbfolge bezeichnet. Bei der Erbfolge kann man in gesetzliche Erbfolge und gewillkürter Erbfolge unterscheiden. Letztere Erbfolge wird durch ein Testament des Erblassers festgelegt.
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