Erbunwürdigkeit - Rechtsbegriffe einfach erklärt
Rechtslexikon Wir sind stets bemüht Rechtsbegriffe korrekt und leicht verständlich zu erklären. Die Begriffserklärungen geben jedoch nur die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
- Die Redaktion
Recht-ABC.info Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und recherchiert. Trotzdem kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen.
Lexikon

Erbunwürdigkeit

Es besteht die Möglichkeit, dass Erben unter besonderen Umständen erbunwürdig sind. Gründe dafür sind u.a., wenn Erben versucht haben den Erblasser zu töten oder getötet haben, wenn sie verhindert haben, dass der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen traf oder sie ihn zu einer bestimmten Verfügung gezwungen haben.
Allerdings erben zunächst auch die Erbunwürdigen. Durch eine Anfechtung eines anderen Erbberechtigten kann dann bei Gericht mittels Klage die Erbunwürdigkeit durch ein Urteil festgestellt werden.
Die Erbunwürdigkeit muss von einer Pflichtteilentziehung unterschieden werden. Denn der Pflichtteilentzug kann bereits durch einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel erfolgen.