Lexikon
Nur Eheleute können ein Berliner Testament abschließen. Für andere Lebensgemeinschaften besteht diese Möglichkeit nicht. Sie können durch einen Erbvertrag eine gemeinsame Verfügung von Todes wegen errichten. Im Gegensatz zum Testament kann der Erblasser bei einem Erbvertrag seine Verfügung nicht durch ein neues Testament widerrufen. Bei einem Erbvertrag sind die Verfügungen in der Regel wechselbezüglich und sind so verbindlich.
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