Lexikon
Fahrlässigkeit spielt im Zivilrecht eine Rolle. Gesetzlich gesehen bezeichnet die Fahrlässigkeit das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt bei der Erfüllung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht. Um eine Fahrlässigkeit zu beurteilen sind dabei nicht die individuellen Fähigkeuten einer Person von Bedeutung, sondern es kommt darauf an, wie diese Person sich in der jeweiligen Situation verhalten hätte.
Man kann zwischen einer leichten und groben Fahrlässigkeit unterscheiden.
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