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Fotoklau und Bildabmahnungen – reagieren Sie richtig!

Das Internet ist eine tolle Erfindung. Nicht nur, dass man darüber viele Informationen beziehen kann. Man kann sich auch mit anderen Nutzern austauschen oder sich selbst auf einer eigenen Internetpräsenz präsentieren. Dafür wird in der Regel nicht nur ein Text benötigt, sondern meist auch ein oder mehrere Bilder. Doch genau hier kann es zu Problemen kommen, besonders dann, wenn man nicht selbst kreativ werden will und die Bilder für die eigene Präsentation oder den eigenen Internetauftritt von Dritten kopiert und ohne dessen Erlaubnis nutzt.

Das wird schnell teuer

Das Benutzen fremder Bilder kann auch im Internet sehr teuer werden. Das Urheberrecht wird in solch einem Fall verletzt und kann zu einer Abmahnung führen. So gibt es allein in Deutschland einige Anwaltskanzleien, die sich nur auf die Auffindung von unerlaubt genutzten Bildern spezialisiert haben. Die Mitarbeiter dieser Kanzleien durchstöbern im Auftrag ihrer Kunden tagtäglich das Internet und schauen nach, wer welche Bilder nutzt und ob deren Nutzung mit dem Urheberrecht vereinbar ist. Sollte dem nicht so sein, erhält der Nutzer der Bilder einen Brief, der meist eine recht hohe Mahngebühr enthält. Diese Mahngebühr kann mehrere Tausend Euro betragen.

Damit Sie nicht auch in die Kostenfalle tappen, haben wir für Sie die wichtigsten Regeln rund um die Nutzung von Bildern im Internet zusammengefasst.

Diese Bilder sind geschützt

Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass alle Bilder und Fotografien einem Urheberrecht unterliegen. Das trifft übrigens auch für die eigenen Bilder zu. Wenn Sie also feststellen, dass jemand ungefragt Ihre Bilder für seine Zwecke nutzt, können Sie ihn dafür abmahnen und eine Entschädigung fordern.

Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Aufnahmen:

1. Lichtbildwerke – dazu gehören hochwertige Aufnahmen, die einen künstlerischen Touch haben und meist von einem Profifotografen aufgenommen wurden. Bei solchen Aufnahmen endet das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des eigentlichen Urhebers.
2. Lichtbilder – dazu gehören alle Bilder und Aufnahmen, die von anderen Menschen gemacht wurden. Die Schutzdauer beträgt hier 50 Jahre ab dem Tag der Aufnahme.

Wer kann abnahmen

Abmahnen kann nur der Urheber. Da dieser aber oftmals das Internet nicht komplett überblicken kann, beauftragt er damit einen Anwalt, der dies zu seiner Hauptaufgabe gemacht hat und im Auftrag des Urhebers handelt. Daher kann es sein, dass eine Abmahnung nicht direkt vom Urheber, sondern von einer Kanzlei kommt.

Achtung: Wenn Sie eine Abmahnung bekommen und nicht wissen, warum diese erstellt wurde, dann lassen Sie sich vom Abmahner das Urheberrecht nachweisen. Er muss Ihnen belegen können, dass er der Urheber ist und somit auch das Recht hat, Sie für die Nutzung der Bilder abzumahnen.

Ist ein Copyrightzeichen © Bedingung?

Das Copyrightzeichen © weist bei vielen Bildern bereits recht deutlich darauf hin, das es ein Urheberrecht auf das gekennzeichnete Bild gibt. Der Urheber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, seine Bilder zu kennzeichnen. Vielmehr kann der bei der Verletzung des Urheberrechts eine unterschiedlich hohe Geldstrafe verlangen. Ist das Zeichen vorhanden, fällt die Strafe entsprechend höher aus, da man dann davon ausgehen kann, dass das Bild mit Vorsatz genutzt wurde.

Haftet man auch bei unbewusster Verletzung des Urheberrechtes?

Selbst wenn Sie im guten Glauben die Bilder anderer verwenden, so haften Sie dafür und müssen dann bezahlen, wenn Sie dabei erwischt werden. Allerdings müssen Sie dann keinen Schadensersatz zahlen, sondern lediglich eine Abmahngebühr. Zudem müssen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, an die Sie sich dann auch zwingend halten müssen, da es ansonsten auch im Nachgang noch sehr teuer werden kann.

Was passiert bei Bildern aus Stockarchiven?

Nutzen Sie Bilder von Fotodatenbanken, so gelten immer deren Lizenzbedingungen. Oftmals kann man dort Bilder für ein kleines Geld kaufen oder unter Umständen sogar kostenlos nutzen. Die Fotografen, die ihre Bilder dort anbieten, schließen einen Vertrag mit der Datenbank und geben ihre Bilder zu den ausgehandelten Bedingungen frei. Jedoch ist es immer ratsam, die Bilder bei der Nutzung ausreichend zu kennzeichnen und den Urheber zu nennen. So erspart man sich unangenehme Momente und mitunter auch wieder teure Rechnungen.

So vermeidet man Abmahnungen

Doch bei allem Ärgernis über diese hohen Kosten, lassen sich diese auch vermeiden. Und dies sogar recht einfach.
Zudem sollten Sie schauen, dass besonders in sozialen Netzwerken keine fremden Bilder verwendet werden. Hier kann man nämlich noch wegen Verbreitung der Bilder doppelt belangt werden. Mehr Informationen und Hilfe zu diesem Thema erhalten Sie bei den Anwälten von www.abmahnungsberater.de oder bei einem Rechtsanwalt für IT-Recht.

So sollte man generell auf eigene Bilder setzen. Soweit dies möglich ist, sollten Sie selbst Aufnahmen machen und diese auf ihren Seiten einfügen. Sie sind dann der Urheber und können nicht abgemahnt werden. Sollten Sie doch ein Bild von einem Hersteller oder einem Fotografen benötigen, dann lohnt es, den Urheber vor der Verwendung anzuschreiben und um eine schriftliche Genehmigung für die Verwendung zu bitten. Denn was man schriftlich in der Hand hat, kann auch nur schriftlich widerrufen werden. Und sollte es zu einer Abmahnung kommen, kann man die Nutzungserlaubnis beim Anwalt vorlegen und muss die Abmahnung nicht begleichen.