Lexikon
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein Teil der Zivilgerichtsbarkeit. Allerdings liegen hier grundsätzlich andere Verhaltensregeln zu Grunde. Hauptpunkt der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht in einer vorsorglichen Mitwirkung der Gerichte zu Gunsten schutzbefohlener Bürger. Darunter fallen Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen. Weiterhin wurden der freiwilligen Gerichtsbarkeit Grundbuch- und Registersachen zugewiesen. Im Gegensatz zu anderen Zivilverfahren müssen hier nicht von den einzelnen Parteien die Tatsachen vorgetragen und bewiesen werden, sondern die Gerichte müssen von Amts wegen die Sachverhalte selbst erforschen.
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