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Gerichtskostenrechner – Prozesskosten einfach überblicken und verwalten

Derjenige, der einen Gerichtsprozess führen muss, hat ein starkes Interesse, das bestehende Prozessrisiko im Voraus abzuklären. Bestandteil dieses Prozessrisikos ist regelmäßig das so genannte Kostenrisiko. Denn wer ein Verfahren verliert, der trägt im Regelfall sämtliche Prozesskosten.

Hierzu zählen die Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts inklusive Auslagen und die anfallenden Gerichtskosten. Die Höhe der Gebühren des Anwalts und der Gerichtskosten sind im Regelfall abhängig von dem Streitwert.

Der Gerichtskostenrechner als erste Orientierung

Viele scheuen zunächst den Gang zu einem Anwalt und wollen sich vorab über das Kostenrisiko anderweitig informieren. Wenn es Ihnen auch so geht, dann können Sie sich vorab die notwendigen Informationen einholen. Es gibt nämlich sehr gute Gerichtskostenrechner wie der Gerichtskostenrechner bei foris.com.

So können Sie ganz leicht online das Kostenrisiko in Abhängigkeit von dem jeweiligen Streitwert ausrechnen lassen. Insoweit müssen Sie lediglich in der Maske den Streitwert angeben. Wenn Sie beispielsweise jemanden verklagen wollen, und zwar auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 6000,00 €, so geben Sie oben in der Maske lediglich diesen Betrag ein.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das jeweilige Prozessrisiko für die erste Instanz als auch für eine etwaige Berufungsinstanz errechnen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Summe sämtliche anfallenden Kosten errechnen zu lassen, wenn beispielsweise das Verfahren mit einem Vergleich endet.

Die einzelnen Gebühren

Hier ist nun ein Augenmerk auf die vor Gericht anfallenden Gebühren angezeigt. An Anwaltsgebühren, und zwar sowohl für den eigenen als auch den gegnerischen Anwalt regelmäßig folgende Gebührentatbestände an:

    • die Verfahrensgebühr,
    • die Terminsgebühr,
    • die Auslagenpauschale.

Während die Auslagenpauschale regelmäßig 20 € beträgt, ist die Höhe der Verfahrensgebühr sowie der Terminsgebühr abhängig von den jeweiligen Streitwert.
Der Prozesskostenrechner, mit dem Sie sich insoweit eine erste Orientierung verschaffen können, berechnet anhand des derzeit gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bei einem beispielsweise angenommen Streitwert in Höhe von 6000,00 € als entstehenden Anwaltsgebühren 905,00 Euro aus.

Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen dann die Kosten 1.076,95 €. Diese müssen Sie natürlich mit zwei multiplizieren, da im Falle des Verlustes des Prozesses die gegnerischen Anwaltskosten in derselben Höhe ebenfalls zu tragen sind.

Als weitere Position sind dann noch die Gerichtskosten zu kalkulieren; bei einem angenommen Streitwert von 6000 € liegen diese bei 495,00 Euro. Der Prozesskostenrechner berechnet Ihnen insoweit in Abhängigkeit von dem jeweiligen Streitwert abschließend die gesamten Verfahrenskosten.
Einfache Verwaltung von Prozesskosten

Mit diesem Prozesskostenrechner fällt Ihnen eine Verwaltung von etwaig anfallenden Prozesskosten relativ leicht. Dies gilt sowohl dann, wenn Sie als Privatperson in die Lage geraten, ein Prozess führen zu müssen. Umso mehr gilt dies aber für Geschäftsleute bzw. Firmen, die beispielsweise Außenstände ihrer Kunden gerichtlich beitreiben müssen. So können zunächst einmal leichter Rücklagen für eventuell zu führende Prozesse gebildet werden.

Fazit: der Prozesskostenrechner hilft Ihnen das Kostenrisiko von Prozessen leicht zu verwalten; er nimmt auch die Scheu, einen Anwalt aufzusuchen.