Lexikon
Jedes Gericht muss beim Eingang einer Klage seine schachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit überprüfen. Wichtige Gerichtszweige sind die ordentliche Gerichtsbarkeit, also Straf- und Zivilgerichte und die Arbeits,- Verwaltungs,- Sozial- und Finanzgerichtbarkeit.
Die Ausgangsinstanz bei Zivilgerichten sind entweder das Amts- oder das Landgericht. Dabei ist das Landgericht bei Familien,- Miet,- und Wohnungseigentumssachen und bei Streitwerten ab 5.000 Euro zuständig.
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