Lexikon
Besteht eine Gesamtschuld, dann hat der Gläubiger das Recht gegen mehr als nur einen Schuldner vorzugehen. Hierbei kann er von jedem einzelnen Schuldner die ganze Leistung einfordern. Jeder Schuldner ist in der Pflicht dem Gläubiger die gesamte Leistung zu begleichen. Er muss nach der Inanspruchnahme seinen Ausgleich mit den übrigen Schuldnern verfolgen.
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