Lexikon
Gewährleistung spielt im Kaufrecht eine besondere Rolle. Der Käufer einer Sache kann gegen den Verkäufer einen Gewährleistingsanspruch geltend machen, wenn dieser dem Käufer eine mangelhafte Sache liefert. Der Käufer kann in diesem Fall eine Nacherfüllung verlangen.
Der Verkäufer muss dann eine Frist zur Nachbesserung setzen. Sollte er diese nicht einhalten, dann kann der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wahlweise kann der Käufer auch eine Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz verlangen
Daneben können aber Gewährleistungsansprüche auch aus anderen Rechtsbeziehungen entstehen.
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