Lexikon
Die Gewährleistungsbürgschaft dient zum Schutz von Bauherren. Sie gewährleistet die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber von Handwerkern bei auftretenden Mängeln. Eine Gewährleistungsbürgschaft wird wirksam nach der Abnahme des Werkes. Aufgrund der Bürgschaft kann der Auftrgageber eine fristgerechte Mängelbeseitigung von Bürgen verlangen.
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