Güterstand - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Güterstand

Es handelt sich beim Güterstand um das eheliche Güterrecht. Für Eheleute bestehen drei verschiedene Möglichkeiten, um ihre vermögensrechtliche Beziehung zu sichern.
Dazu zählen:

  1.  die Zugewinngemeinschaft
  2.  die Gütertrennung und
  3. die Gütergemeinschaft.

Am häufigsten kommt die Zugewinngemeinschaft vor. Hierbei erfolgt ein Vergleich des Anfangs- und Endvermögens zum Ausgleich der vermögensrechtlichen Unterschiede zwischen den Eheleuten bei Scheidung.
Wenn ein Ehegatte während der Zeit der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat als sein Partner, dann muss er von der Differenz die Hälfte nach Beendigung der Ehe mit seinem ehemaligen Ehepartner teilen.
Bei einem Abschluss eines Ehevertrages kann die Teilung umgangen werden.
Ebenfalls bestehen bei Vereinbarungen eines Güterstandes erbrechtliche Konsquenzen.