Gutgläubigkeit / Bösgläubigkeit - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Gutgläubigkeit / Bösgläubigkeit

In der Rechtsordnung hat die Gut- und Bösgläubigkeit einer Person eine besondere Bedeutung hauptsächlich beim Eigentumserwerb von Gegenständen oder Immobilien.
In der Regel besteht auch die Möglichkeit Eigentum von einem Nichtberechtigten zu erwerben. Voraussetzung dafür ist dann allerdings, dass der Käufer beim Erwerb den Verkäufer auch für den Eigentümer hält oder dieser eine Berechtigung zur Eigentumsverschaffung hat.