Lexikon
Neben der Grundschuld zählt die Hypothek zu den Grundpfandrechten. Der Eintrag der Hypothek erfolgt in das Grundbuch der Immobilie. Im Falle eines Verzuges der Rückzahlung des vereinbarten Darlehens durch den Immobilieneigentümer kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe einleiten. Der Eigentümer muss diese Zwangsmassnahme dulden.
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