Instanz - Rechtsbegriffe einfach erklärt
Rechtslexikon Wir sind stets bemüht Rechtsbegriffe korrekt und leicht verständlich zu erklären. Die Begriffserklärungen geben jedoch nur die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
- Die Redaktion
Recht-ABC.info Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und recherchiert. Trotzdem kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen.
Lexikon

Instanz

Die Instanz bezeichnet den Verfahrensabschnitt, in welchem sich der Rechtsstreit zu dieser Zeit gerade befindet.
In der Regel beginnt ein Zivilrechtsverfahren beim Amts- oder Landgericht. Es besteht dann die Möglichkeit, wenn eine der beteiligten Parteien den ergangenen Richterspruch nicht akzeptiert, dass sie dann in Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil geht.
Es erfolgt dann in der zweiten Instanz eine neue Verhandlung des Falls vor dem Land- oder Oberlandesgericht als Berufungsinstanz. Von hier ergeht dann das zweitinstanzliche Urteil. Auch gegen dieses kann unter bestimmten Umständen eine weitere Prüfung vor dem Bundesgerichtshof in Form einer Revision erfolgen.