Lexikon
Die Instanz bezeichnet den Verfahrensabschnitt, in welchem sich der Rechtsstreit zu dieser Zeit gerade befindet.
In der Regel beginnt ein Zivilrechtsverfahren beim Amts- oder Landgericht. Es besteht dann die Möglichkeit, wenn eine der beteiligten Parteien den ergangenen Richterspruch nicht akzeptiert, dass sie dann in Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil geht.
Es erfolgt dann in der zweiten Instanz eine neue Verhandlung des Falls vor dem Land- oder Oberlandesgericht als Berufungsinstanz. Von hier ergeht dann das zweitinstanzliche Urteil. Auch gegen dieses kann unter bestimmten Umständen eine weitere Prüfung vor dem Bundesgerichtshof in Form einer Revision erfolgen.
Fachbegriff Instanz erklärt bei recht-abc.info © 2020. All Rights Reserved.