Eine Klage ist ein Antrag an ein Gericht. Sie leitet ein Verfahren ein. Eine Klage verfolgt das Ziel auf Gewährung von Rechtsschutz durch eine richterliche Entscheidung.
In einem Strafprozess wird die Klage als Anklage bezeichnet.
Damit eine Klage rechtlich wirksam werden kann, muss sie formell bestimmten Voraussetzungen genügen.
Die Abgabe der Klage muss in Form eines Schriftsatzes erfolgen. Sie kann auch unter Umständen mündlich in der Geschäftsstelle zu Protokoll des Urkundenbeamten gegeben werden. In der Klageschrift muss neben der Bezeichnung des angerufenen Gerichts auch die Bezeichnung der Parteien, eine genaue Bezeichnung des Klagegegenstands und der Grund für den erhobenen Anspruch (Klagegrund) enthalten sein.
In einem Zivilprozess muss der Kläger außerdem den Streitwert und in einem Landtagsprozess Gründe angeben. Diese Gründe müssen darlegen, warum die Übertragung der Sache auf einen Einzelrichter entgegenstehen.
Bei einer Klageerhebung ist in manchen Prozessen eine bestimmte Klagefrist einzuhalten. In anderen Verfahren besteht dagegen ein Rechtsanwaltszwang. Hier muss die Klage von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden.
In den einzelnen Prozessordnungen sind verschiedene Klagearten enthalten. Diese unterliegen unterschiedlichen zusätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Dabei können folgende Grundformen unterschieden werden:
1. Leistungsklagen auch Verurteilungsklagen
Die Klage richtet sich auf die Durchsetzung eines Anspruchs.
2. Unterlassungsklagen
Unterlassungsklagen richten sich darauf,dass ein bestimmtes Verhalten unterlassen
werden soll. Sie ist ein Unterfall der Leistungsklage.
3. Feststellungsklagen
Eine Feststellungklage richtet sich auf die Feststellung, ob ein bestimmtes Rechts-
verhältnis besteht oder auch nicht.
4. Gestaltungsklagen
Gestaltungsklagen richten sich auf eine rechtliche Ausgestaltung eines
Rechtsverhältnisses. Dazu zählen unter anderem das Umgangs- und Sorgerecht.
Die Erhebung einer Klage kann die Verjährung eines Anspruchs unterbrechen.