Lexikon
Durch eine Leistungsklage wird der Verurteilte zu einer bestimmten Leistung verurteilt, sprich etwas zu Tun oder zu Unterlassen.
Dieses stattgebende Urteil bildet gleichzeitig die Grundlage und Voraussetzung im Fall, dass bei Notwendigkeit auch mit einem staatlichen Zwang durch einen Gerichtsvollzieher die Leistung eingefordert werden kann.
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