Ein Meineid bezeichnet eine Falschaussage. Es ist dabei nicht nur eine unwahre Aussage im eigentlichen Sinne, sondern diese steht dabei unter Eid.
Der Tatbestand eines Meineids besteht darin, dass eine Person vorsätzlich falsch entweder vor einem Gericht oder einer anderen zur Eidesabnahme bestimmten Stelle schwört.
Weiterhin unterliegen sämtliche Angaben zur Person der Wahrheitspflicht.
Eine Falschaussage entspricht objektiv nicht der Wahrheit. Dabei ist es allerdings unerheblich, ob die aussagende Person im Glauben ist, dass die Aussage der Wahrheit entspricht.
Lediglich ist für die Strafbarkeit von Bedeutung, ob die aussagende Person unter Vorsatz handelte. Es liegt eine vorsätzliche Handlung vor, wenn der Betreffende weiß, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.
Ein Eid kann immer mit oder auch ohne religiöser Beteuerung geleistet werden.