Mitunter kann die Vermögenssituation eines Erblassers nach dessen Tod recht undurchsichtig sein. Aufgrund dessen kann es passieren, dass die Erben sich in Unkenntnis befinden, ob überhaupt etwas vom Vermögen übrig bleibt oder sie vielleicht mit ihrem Vermögen haften müssen. Nun besteht die Möglichkeit für die Erben oder Erbschaftsgläubiger, dass sie eine Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht beantragen können. Durch die Arbeit der Nachlassverwaltung kann dann rückwirkend das Nachlassvermögen vom Vermögen der Erben getrennt werden. Der Einsatz einer Nachlassungverwaltung ist für die Erben von Vorteil. Die Haftung der Erben bleibt dadurch nur auf den Nachlass beschränkt. Sie müssen also nicht mit ihren eigenem Vermögen die Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers übernhemen.