Lexikon
Naturalrestitution ist die Umschreibung der Juristen für den Grundsatz des deutschen Schadensersatzrechts. Im Grundsatz ist beinhaltet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er auch ohne schädigendes Ereignis stehen würde. Darunter ist zu verstehen, dass der Schädiger den Zustand wieder herstellen muss, der auch vor dem Schadenseintritt bestand. Grundsätzlich hat eine Naturalrestitution einen Vorrang vor einem Schadensersatz in Geldform.
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