Lexikon
Die Nebenintervention ist eine Form der Streithilfe. Diese besondere Art der Streithilfe sieht vor, dass sich eine Person im eigenem Namen an einem fremden Zivilprozess beteiligt. So kann also ein Dritter auf einen Prozess Einfluss nehmen, dessen Ereignis auch ihn selbst betrifft. Er tritt dazu einer der Parteien bei und unterstützt sie so. Dabei wird er aber selbst nicht zu einer Partei.
Ein Nebenintervenient hat das Recht selbstständig Prozesshandlungen vorzunehmen. So kann er beispielsweise Zeugenvernehmungen beantragen.
Erfolgt ein Urteil zu Gunsten der von ihm unterstützten Partei, dann profitiert auch er davon.
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