Nießbrauch - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Nießbrauch

Bei einem Nießbrauch handelt es sich um eine rechtlich eingeräumte Möglichkeit, eine bestimmte Sache zu nutzen. In den meisten Fällen erfolgt eine Einräumung eines Nießbrauchs bei Immobilien.
Aufgrund dieser Maßnahme können Eltern bereits zu Lebzeiten im Wege einer vorgenommenen Erbfolge ihr Mietshaus auf die Kinder übertragen. Vorteile bestehen dann darin, dass die Kinder dadurch Erbschaftsteuern sparen und die Eltern auch weiterhin bis zu ihrem Ableben von den Mietnahmen leben können. In diesem Fall müsste dann ein lebenslanger Nießbrauch zu Gunsten der Eltern im Grundbuch eingetragen werden. Sie bleiben dann brechtigt, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen.
Ein Nießbrauch kann auch beschränkt werden.