Lexikon
Die Obliegenheit beschreibt die Pflicht zur Mitwirkung innerhalb eines Schuldverhältnisses.
In der Regel erfolgt die Erfüllung einer Obliegenheit im eigenen Interesse. Bei einer Verletzung der Obliegenheit werden keine eigenen Ansprüche des Vertragspartners begründet. Dabei kann allerdings der Verletzte seine eigenen Rechte verlieren.
Beispielsweise hat der Kunde beim Abschluss einer Krankenversicherung sämtliche Fragen nach Vorerkrankungen detailliert zu beantworten. Sollte er dies nicht machen, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor und es besteht so kein Versicherungsschutz.
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