Lexikon
Bei einer Pfändung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung. Dabei wird in das bewegliche Vermögen eines Schuldners vollstreckt. Die Vollstreckung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Bei Grundstücken handelt es sich in diesem Zusammenhang um eine Immobiliarzwangsvollstreckung.
Die Zwangsvollstreckung ist eine staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen.
Der Gerichtsvollzieher nimmt bei einer Pfändung die Gegenstände, sofern es sich um Schmuck, Wertgegenstände und Geld handelt in seinen Besitz. Andere Sachen verbleiben beim Schuldner. Allerdings werden dann vom Gerichtsvollzieher Pfandsiegel aufgeklebt. Im Volksmund sind diese auch als „Kuckuck“ bekannt.
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