Lexikon
Einem Schuldner müssen bei einer Pfändung Mittel belassen werden, mit welchen er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Aufgrund dessen ist das Arbeitseinkommen auch nur bis zu einem bestimmten Betrag pfändbar. Der Rest unterliegt der Pfändungsfreigrenze.
Im Fall, dass der Schuldner aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen entweder seinem Ehegatten, früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder Elternteil Unterhalt gewährt, dann erhöht sich der Betrag bis zur pfändbaren Höhe des Arbeitseinkommens.
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