Lexikon
Eine positive Vertragsverletzung bezeichnet bestimmte Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen. Diese beruhen auf einer schuldhaften Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Es kann sich dabei um eine Verletzung von Aufklärungspflichten oder Obliegenheiten handeln.
Beispielsweise muss ein Verkäufer haften, wenn eine gekaufte Sache aufgrund einer mangelnden Verpackung auf dem Heimweg beschädigt wird.
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