Lexikon
Postulationsfähigkeit: Es handelt sich dabei um die Fähigkeit, vor Gericht verhandeln zu dürfen. Im Prinzip ist jeder postulationsfähig, allerdings muss er auch geschäftsfähig sein. Dabei ist aber zu beachten, dass in bestimmten Verfahren wie Familiensachen oder höherinstanzlichen Zivilverfahren ein Anwaltszwang besteht. In diesem Fall ist dann eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind auch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden postulationsfähig.
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