Lexikon
Prozesskostenfinanzierer übernehmen für Anspruchsinhaber sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Aufgrund dessen lassen sie sich vertraglich eine Erfolgsbeteiligung sichern. Die Erfolgsbeteiligung ist nur bei einem positiven Ausgang des Prozesses fällig.
Diese Dienstleistungen werden von Tochterunternehmen der Rechtschutzversicherungen angeboten. Vorraussetzungen für die Übernahme der Kosten sind allerdings, dass der Anspruch überwiegend erfolgswahrscheinlich sein wird.
Eine Kontaktaufnahme mit einem Prozesskostenfinanzierer erfolgt über einen Rechtsanwalt.
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