Rechtshängigkeit - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Rechtshängigkeit

Im Gegensatz zur Anhängigkeit, wobei eine Zivilklage bei Gericht eingereicht wird, versteht man unter Rechtshängigkeit, dass eine Zustellung der Klage durch das Gericht an den Prozessgegner erfolgte.
Nach erfolgter Rechtshängigkeit besteht keine Möglichkeit mehr die Klage zu ändern, falls der Prozessgegner nicht zustimmt kann die Streitsache auch nicht vor einem anderen Gericht anhängig gemacht werden.
Eine Rechtshängigkeit verhindert auch die drohende Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche.