Die Bürger haben das Recht ergangene Entscheidungen deutscher Gerichte zu prüfen. Hierfür besteht die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist diese Entscheidungen teilweise oder auch ganz anzufechten. Erfolgt keine Anfechtung der Entscheidungen,dann werden Rechtsmittel rechtskräftig.
Zu den Rechtsmitteln zählen die Berufung, die Revision und die Beschwerde.
Eine Berufungsinstanz ist auch als Tatsacheninstanz bekannt. Hier werden der zu Grunde liegende Sachverhalt und die rechtliche Würdigung nochmals von einem übergeordneten Gericht geprüft. Im Gegensatz dazu wird in der Revisionsinstanz geprüft, ob die Vorinstanzen dabei das materielle Recht auch richtig ausgelegt und angewendet haben.
Eine Beschwerde wird gegen verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse der Gerichte gerichtet.
Die Entscheidung über ein Rechtsmittel obliegt jeweils der nächsthöheren Instanz.