Lexikon
Der Rechtsweg: Die Rechtsordnung sieht gesonderte Rechtswege, d.h. Gerichtszweige und Verfahrensordnungen vor. Beispielsweise bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen muss der Zivilrechtsweg gegangen werden, bei Streitigkeiten der Bürger mit dem Staat oder Behörden dann der Verwaltungsweg.
Bei arbeitsrechlichen Prozessen ist das Arbeitsgericht zuständig. Daneben gibt es noch Finanzgerichte für Steuerstreitigkeiten und die Sozialgerichte.
Besonders wichtig ist die Einhaltung des richtigen Rechtswegs. Nur eine Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht kann dann auch nur die drohende Verjährung verhindern.
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