Lexikon
Ein Schlichtungsverfahren soll die Justiz entlasten. Diese sind in Landesschlichtungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Treten Streitigkeiten mit einem Gegenstandswert bis zu 750 Euro, Nachbarschaftsklagen oder Verletzungen der persönlichen Ehre auf, dann müssen die Betroffenen zuerst eine Schlichtungsstelle aufsuchen. Wenn es dort zu keiner Einigung kommt, kann dann beim Amtsgericht eine Klage erhoben werden.
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