Lexikon
Ein Strafrichter hat die Möglichkeit anstelle eines Strafurteils auch einen Strafbefehl zu erlassen. Dazu muss der Beschuldigte im Vorfeld angehört worden sein und es sich bei der ihm zur Last gelegten Straftat um eine Vergehen handelt. Hier droht eine Strafe unter einem Jahr.
Der Beschuldigte kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Erfolgt kein Einspruch dann kommt der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Infolge eines Strafbefehls können nur Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr auf Bewährung und / oder Geldstrafen verhängt werden. Daneben kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.
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