Lexikon
Der Einsatz eines Testamentvollstreckers erfolgt in der Regel durch den Erblasser. Dieser hat dann die Aufgabe nach dem Tod des Erblassers den Nachlass unter den Erben nach bestimmten Regeln aufzuteilen oder auch das Erbe zu verwalten. Er nimmt den Nachlass in seinen Besitz. Dabei hat der Testamentvollstrecker das Recht zum Erbe gehörende Gegenstände zu veräußern und auch durch Eingehung von Schulden zu belasten. Die Erben dürfen Nachlassgegenstände, welche der Testamentvollstreckung unterliegen weder veräußern oder Verfügungen treffen.
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