Lexikon
Bei einem Urkundsprozess handelt es sich um eine besondere Verfahrensart im Zivilprozess. Alle relevanten Tatsachen müssen in einem solchen Prozess durch die Vorlage von Urkunden bewiesen werden.
Mit Hilfe eines Urkundsprozesses erhält der Gläubiger einer Geldforderung ein schnelles, vorläufig vollstreckbares Urteil.
Mitunter wird das Urteil schon nach vier bis sechs Wochen erlassen.
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