Lexikon
In der Regel kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Der Arbeitgeber muss sich dabei auf tatsächlich vorhandene Tatsachen stützen.
Im Gegensatz kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei einer Verdachtskündigung auch kündigen, weil er ihn einer Straftat verdächtigt, dafür aber keinen Beweis hat. Um auszuschließen, dass kein unschuldiger Arbeitnehmer gekündigt wird, sind die Anforderungen an eine Verdachtskündigung sehr streng ausgelegt.
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